Allgemeine Mietbedingungen:

 


Mietgebühr

Die Miete muss bei Abholung der Mietgegenstände geleistet werden. Bei Mieten inkl. Personal und Transport ist eine Vorauszahlung von 50% des Mietbetrages, 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung nicht durchzuführen wenn die Vorauszahlung nicht geleistet worden ist. Die restlichen 50% sind während oder nach der Veranstaltung zu begleichen. Zusätzlich zur Mietgebühr ist ein angemessenes Depot (siehe Depot) zu hinterlegen. Dieses Depot wird bei Rückgabe der Mietobjekte zurückerstattet, abzüglich allfälliger Schäden (Selbstbehalt).

 

Mietdauer

Die im Mietvertrag festgesetzten Fristen sind stets einzuhalten. Der Mietvertrag erlischt erst, wenn alle Mietgegenstände wieder in Besitz des Vermieters sind. Bei zu später Rückgabe wird für jeden weiteren Tag 50% des Mietumfanges verrechnet. Vorzeitige Rückgabe wird nicht gutgeschrieben.

 

Rücktritt

Annulliert der Mieter eine bereits bestätigte Miete, betragen die allfälligen Annullationskosten:

bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25%

bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50%

bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75%

danach 85% des vereinbarten Mietbetrages.

 

Haftung

Der Mieter übernimmt die Haftung für die Mietgegenstände vom Zeitpunkt des Lagerausganges bis zum Zeitpunkt des Lagereinganges in Derendingen und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden. (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung, äussere Einflüsse, Drittpersonen,  etc.). Abhanden gekommene Geräte werden zum Bruttoneupreis angerechnet.

 

Sorgfaltspflicht

Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrags, dass alle Geräte geprüft und voll funktionstüchtig sind. Der Mieter wird entsprechend instruiert. Allfällige Defekte während der Mietdauer sind nicht auszuschliessen, daher verzichtet der Mieter auf jegliche Schadenersatzforderungen. Defekte, die während der Mietdauer auftreten, dürfen nur vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person behoben werden. Anfallende Reparaturkosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei Schäden oder Störungen an den Geräten muss spätestens bei der Rückgabe Meldung an den Vermieter erfolgen. Der Vermieter hat das Recht, den Mieter für nicht gemeldete Beschädigungen bis zu 5 Tage nach Rückgabe der Geräte haftbar zu machen.

 

Leuchtmittel

Sämtliche Lichtanlagen werden mit den dazugehörigen Leuchtmitteln vermietet. Wird ein Leuchtmittel in Folge Abnutzung / Verschleiss während einer Vorstellung beschädigt oder zerstört, wird die Miete nicht zurückerstattet.

Bei Mietverhältnissen bis zu zwei Tagen gehen die Kosten defekter Leuchtmittel, falls diese nicht mutwillig oder durch Fehlmanipulation beschädigt wurden, zulasten des Vermieters, allerdings nur, wenn die defekten Leuchtmittel dem Vermieter zurückgegeben werden. Bei längeren Mietverhältnissen hat der Mieter für die Kosten der Leuchtmittel selbst aufzukommen.

 

Eigentum

Die Mietgegenstände bleiben immer Eigentum des Vermieters und dürfen vom Mieter weder veräussert, verpfändet noch verkauft werden. Auch für eine allfällige Untermiete wird die Zustimmung des Vermieters verlangt.

 

Transport

Jeglicher Transport der Mietgegenstände muss in einem geschlossenem Fahrzeug erfolgen.

 

Werbung.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, an den Mietgegenständen Werbung in angemessener Grösse anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen durch den Mieter weder entfernt noch überklebt werden.

 

Gerichtsstand.

Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Mieter mit den Mietbedingungen vollumfänglich einverstanden. Beide Parteien anerkennen Solothurn - CH als Gerichtsstandort.

 

 Langzeitmietungen:

Bei Mieten länger als einen Tag werden die folgenden Tarife berechnet:

·         2 Tag = 1.5 x Tagesmiete

·         3 Tag = 2.0 x Tagesmiete

·         4 Tag = 2.5 x Tagesmiete

·         5 Tag = 3.0 x Tagesmiete

·         6 Tag = 3.5 x Tagesmiete

·         1 Wochen = 4.0 Tagesmieten

·         2 Wochen = 5.0 Tagesmieten

·         3 Wochen = 6.0 Tagesmieten

·         4 Wochen = 7.0 Tagesmieten

Monatsweise Vermietung = 7.0 Tagesmieten / Monat

Bei Vermietungen länger als 1 Monat ist die Miete für einen Monat jeweils am letzten Tag des Vormonats fällig.

 

Personal

Techniker 40.-- / h Tagespauschale (max. 8h) 300.-

Bedienung Licht- und Showanlagen

Fachkraft 30.-- / h Tagespauschale (max. 8h) 200.-

Für Auf- und Abbau

Hilfskraft 20.-- / h Tagespauschale (max. 8h) 150.-

für allgemeine Arbeit

DJ auf Anfrage

  

Zahlungsbedingungen

Alle Preise exkl. 7.5% MwSt.

Abholanlagen: Bar bei Abholung (Lager Derendingen oder Recherswil)

Anlagen mit Bedienung: 50% bei Vertragsabschluss, 50% nach oder während der Veranstaltung.

 

Depot

Abholanlage klein (Tagessatz kleiner als Fr. 2000.--) 200.-

Abholanlage gross (Tagessatz grösser als Fr. 2000.--) 400.-