Allgemeine Mietbedingungen:
Die
Miete muss bei Abholung der Mietgegenstände geleistet werden. Bei Mieten inkl.
Personal und Transport ist eine Vorauszahlung von 50% des Mietbetrages, 14 Tage
vor der Veranstaltung fällig. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die
Veranstaltung nicht durchzuführen wenn die Vorauszahlung nicht geleistet worden
ist. Die restlichen 50% sind während oder nach der Veranstaltung zu begleichen.
Zusätzlich zur Mietgebühr ist ein angemessenes Depot (siehe Depot) zu
hinterlegen. Dieses Depot wird bei Rückgabe der Mietobjekte zurückerstattet,
abzüglich allfälliger Schäden (Selbstbehalt).
Die
im Mietvertrag festgesetzten Fristen sind stets einzuhalten. Der Mietvertrag
erlischt erst, wenn alle Mietgegenstände wieder in Besitz des Vermieters sind.
Bei zu später Rückgabe wird für jeden weiteren Tag 50% des Mietumfanges
verrechnet. Vorzeitige Rückgabe wird nicht gutgeschrieben.
Annulliert
der Mieter eine bereits bestätigte Miete, betragen die allfälligen Annullationskosten:
bis
30 Tage vor Mietbeginn: 25%
bis
10 Tage vor Mietbeginn: 50%
bis
3 Tage vor Mietbeginn: 75%
danach
85% des vereinbarten Mietbetrages.
Der
Mieter übernimmt die Haftung für die Mietgegenstände vom Zeitpunkt des
Lagerausganges bis zum Zeitpunkt des Lagereinganges in Derendingen und haftet
in vollem Umfang für allfällige Schäden. (Beschädigung der Geräte durch
unsachgemässe Handhabung, äussere Einflüsse, Drittpersonen, etc.). Abhanden gekommene Geräte werden zum
Bruttoneupreis angerechnet.
Der
Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrags, dass alle Geräte
geprüft und voll funktionstüchtig sind. Der Mieter wird entsprechend
instruiert. Allfällige Defekte während der Mietdauer sind nicht
auszuschliessen, daher verzichtet der Mieter auf jegliche
Schadenersatzforderungen. Defekte, die während der Mietdauer auftreten, dürfen
nur vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person behoben werden.
Anfallende Reparaturkosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei Schäden oder
Störungen an den Geräten muss spätestens bei der Rückgabe Meldung an den
Vermieter erfolgen. Der Vermieter hat das Recht, den Mieter für nicht gemeldete
Beschädigungen bis zu 5 Tage nach Rückgabe der Geräte haftbar zu machen.
Sämtliche
Lichtanlagen werden mit den dazugehörigen Leuchtmitteln vermietet. Wird ein
Leuchtmittel in Folge Abnutzung / Verschleiss während einer Vorstellung
beschädigt oder zerstört, wird die Miete nicht zurückerstattet.
Bei
Mietverhältnissen bis zu zwei Tagen gehen die Kosten defekter Leuchtmittel,
falls diese nicht mutwillig oder durch Fehlmanipulation beschädigt wurden,
zulasten des Vermieters, allerdings nur, wenn die defekten Leuchtmittel dem
Vermieter zurückgegeben werden. Bei längeren Mietverhältnissen hat der Mieter
für die Kosten der Leuchtmittel selbst aufzukommen.
Die
Mietgegenstände bleiben immer Eigentum des Vermieters und dürfen vom Mieter
weder veräussert, verpfändet noch verkauft werden. Auch für eine allfällige
Untermiete wird die Zustimmung des Vermieters verlangt.
Jeglicher
Transport der Mietgegenstände muss in einem geschlossenem Fahrzeug erfolgen.
Werbung.
Der
Vermieter behält sich das Recht vor, an den Mietgegenständen Werbung in
angemessener Grösse anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen durch
den Mieter weder entfernt noch überklebt werden.
Gerichtsstand.
Mit
seiner Unterschrift erklärt sich der Mieter mit den Mietbedingungen
vollumfänglich einverstanden. Beide Parteien anerkennen Solothurn - CH als
Gerichtsstandort.
Langzeitmietungen:
Bei
Mieten länger als einen Tag werden die folgenden Tarife berechnet:
·
2
Tag = 1.5 x Tagesmiete
·
3
Tag = 2.0 x Tagesmiete
·
4
Tag = 2.5 x Tagesmiete
·
5
Tag = 3.0 x Tagesmiete
·
6
Tag = 3.5 x Tagesmiete
·
1
Wochen = 4.0 Tagesmieten
·
2
Wochen = 5.0 Tagesmieten
·
3
Wochen = 6.0 Tagesmieten
·
4
Wochen = 7.0 Tagesmieten
Monatsweise
Vermietung = 7.0 Tagesmieten / Monat
Bei
Vermietungen länger als 1 Monat ist die Miete für einen Monat jeweils am
letzten Tag des Vormonats fällig.
Techniker
40.-- / h Tagespauschale (max. 8h) 300.-
Bedienung
Licht- und Showanlagen
Fachkraft
30.-- / h Tagespauschale (max. 8h) 200.-
Für
Auf- und Abbau
Hilfskraft
20.-- / h Tagespauschale (max. 8h) 150.-
für
allgemeine Arbeit
DJ
auf Anfrage
Alle
Preise exkl. 7.5% MwSt.
Abholanlagen:
Bar bei Abholung (Lager Derendingen oder Recherswil)
Anlagen
mit Bedienung: 50% bei Vertragsabschluss, 50% nach oder während der
Veranstaltung.
Abholanlage
klein (Tagessatz kleiner als Fr. 2000.--) 200.-
Abholanlage
gross (Tagessatz grösser als Fr. 2000.--) 400.-